Bis zum 15. März 2016 sind die Anlageneigentümer, deren Anlagen mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, verpflichtet, ihre Anlagen bei dem Zentralregister der Betreiber von Brandschutzanlagen und –systemen (CRO) zu registrieren. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann mit einem Bußgeld zwischen 600 und 3000 PLN geahndet werden.